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Die zur Ausübung eines Berufs erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden durch Ausbildung, Praxis oder Selbststudium erworben. Die Aufnahme in einen Berufsstand kann aber auch erfolgen durch Zuschreibung (adscription), etwa bei Erbfolge (z. B. als Bauer, zünftiger Handwerker), durch Gelöbnisse (Beamte) oder durch Ordination (Geistlicher). Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie haben häufig eine jahrhundertelange Tradition, da viele von der Gesellschaft benötigte oder gewünschte Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die auffällige soziale Erscheinung der Berufsvererbung. Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmied, Zimmermann, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger und Wächter. Seit dem Mittelalter fanden sich viele Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, die auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Auch „unehrliche Berufe“ bildeten eigene Organisationen. In einigen Berufen wird auf die sogenannte Berufung des/der Einzelnen besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer, Priester, aber auch Arzt, Lehrer, Apotheker, Richter). Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Pflicht zur Arbeit im Rahmen des Ordo Socialis (vgl. Christliche Gesellschaftslehre). Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerkliche Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort.
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